Seitenbereiche
Bleiben Sie informiert

Umsatzsteuerbefreiung: News zum Thema

Welche ärztlichen Gutachten unterliegen der Umsatzsteuerpflicht?

Viele ärztliche Gutachten sind von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen.

Was versteht die Finanz unter Heilbehandlung?

Erbringt ein Arzt Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, so sind die Umsätze daraus von der Umsatzsteuer befreit.

Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte: Wie wurden die Richtlinien angepasst?

Anpassungen durch die aktuelle Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien

Unterliegt der Verkauf eines ärztlichen Patientenstocks der Umsatzsteuer?

Verkauf eines Patientenstocks laut Rechtsmeinung der Höchstgerichte nicht von der umsatzsteuerlichen Befreiung umfasst.

Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte: Wie wurden die Richtlinien angepasst?

Ergänzungen zum Thema Heilbehandlung wurden vorgenommen.

Wie sind Leistungen von Schulen und ähnlichen Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit?

Ein aktuelles Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs berücksichtigte nun auch Bestimmungen einer zwingend anzuwendenden EU-Verordnung.

Ärztliche Umsatzsteuerbefreiung: Heilbehandlung & Gutachten

Die Umsatzsteuerrichtlinien repräsentieren die Rechtsmeinung des Finanzministeriums. Mit der letzten Wartung wurden einige Anpassungen bei für Ärzte wichtigen Begrifflichkeiten vorgenommen.

Wer ist Kleinunternehmer?

Der Kleinunternehmer kann auf die Umsatzsteuerbefreiung schriftlich verzichten.

Umsatzsteuervoranmeldung: Monatlich oder vierteljährlich?

Hat ein Unternehmer im Vorjahr mehr als € 100.000,00 Umsatz erzielt, so ist eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) monatlich zu erstellen und beim Finanzamt grundsätzlich elektronisch einzureichen.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre Anliegen zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen! Kontaktieren Sie unsere Experten für Steuern, Lohnverrechnung & Buchhaltung, Digitalisierung und Unternehmensberatung in Kufstein, Söll oder Lienz.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.