Seitenbereiche

Besteuerung von Preisausschreiben

Höhe der Abgabe

Von Gewinnen, die bei Preisausschreiben verlost werden, muss eine Gebühr von 5 % an das Finanzamt abgeführt werden. Als Berechnungsbasis dient der Verkaufspreis (gemeine Wert) der verlosten Gegenstände.

Steuerschuldner, Berechnung und Abfuhr der Steuer

Der Unternehmer, der das Gewinnspiel veranstaltet, ist verpflichtet, die Gebühr einzuheben.

Das dafür vorgesehene Steuererklärungsformular ist das Formular zur Abrechnung über Glücksspielabgabe Finanzierungsbeitrag und Landeszuschläge (GSp 50). Die Unterlagen über das Preisausschreiben sollten aufbewahrt werden.

Änderung für den Gewinner

Für den Kunden selbst, der an dem Preisausschreiben teilnimmt, bleibt alles beim Alten. Er muss keine Steuer für seinen Gewinn abführen.

Neu im Ministerialratsentwurf

Es wird eine Bagatellgrenze eingeführt. Die Steuerpflicht entsteht erst, wenn die Steuer den Betrag von € 500,00 im Kalenderjahr übersteigt (ab Gewinnen im Wert von über € 10.000,00). Weiters entsteht die Gebührenpflicht nur, wenn sich das Glücksspiel (auch) an die inländische Öffentlichkeit richtet. Die Steuer wird mit Ende des Kalenderjahres, in dem das Gewinnspiel veröffentlicht wurde, fällig. Geplant ist das Inkrafttreten der Änderungen mit 1. September 2011.

Bei diesen Änderungen bleibt die tatsächliche Gesetzeswerdung noch abzuwarten.

Stand: 06. Juni 2011

Bild: Amaro - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre Anliegen zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen! Kontaktieren Sie unsere Experten für Steuern, Lohnverrechnung & Buchhaltung, Digitalisierung und Unternehmensberatung in Kufstein, Söll oder Lienz.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.