Seitenbereiche

Pflicht zum Evaluieren der psychischen Belastungen

Illustration

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die psychischen Belastungen ihrer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu evaluieren.

Wie sollte diese Überprüfung erfolgen?

Der erste Schritt ist, die Mitarbeiter über die Evaluation zu informieren. Danach muss ein Messinstrument ausgewählt werden. Geeignet ist z.B. ein Fragebogen, der an die Mitarbeiter ausgeteilt wird. Danach sollte eine Beurteilung und Bewertung des Ergebnisses erfolgen. Auf Grundlage dieser werden dann die nötigen Maßnahmen beschlossen. Der ganze Prozess sollte auf jeden Fall dokumentiert werden.

Was wird überprüft?

Überprüft werden nur die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer:

Wann muss die Überprüfung erfolgen?

Eine Überprüfung hat nach Unfällen, nach dem Auftreten von Erkrankungen oder nach Zwischenfällen mit erhöhter arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchung zu erfolgen.

Ob das Unternehmen dieser Verpflichtung nachkommt, wird vom Arbeitsinspektor kontrolliert. Er wird den Arbeitgeber vorerst dazu auffordern, eine Evaluierung durchzuführen. Dieser Aufforderung sollte in jedem Fall nachgekommen werden, sonst kann es zu Verwaltungsstrafen kommen. Das Strafausmaß beginnt hier bei € 166,00 bis € 8.324,00. Im Wiederholungsfall betragen die Strafen zwischen € 333,00 und € 16.659,00.

Stand: 07. Februar 2014

Bild: alexsokolov - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre Anliegen zu steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen! Kontaktieren Sie unsere Experten für Steuern, Lohnverrechnung & Buchhaltung, Digitalisierung und Unternehmensberatung in Kufstein, Söll oder Lienz.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.